Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
sehr geehrte Damen und Herren,
am 14.07.2016 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, an 3 Standorten Windelcontainer für die Dieburger BürgerInnen aufzustellen die – ergo zu den Windelsäcken – bei Vorliegen einer Bedürftigkeit einen Schlüssel für die Container erhalten und hier ihre Windelsäcke entsorgen können.
Konsens der Stadtverordneten war, durch einen Verteilung auf 3 Standorte den Dieburger BürgerInnen einen einigermaßen „kurzen“ Weg zu den jeweiligen Containern zu ermöglichen.
Nun schlägt – nach der Verabschiedung durch die Stadtverordnetenversammlung – der beteiligte Unternehmer vor, jeweils 2 Container an nur 2 Standorten aufzustellen, um einen besseren Ablauf zu gewährleisten und um die Kosten der Leerung zu senken.
Beides sind, zugegebener Maßen, wünschenswerte Punkte, die BürgerInnen und Stadt entlasten.
Trotzdem sehen wir, als Bündnis 90 / Die GRÜNEN, eine deutliche Abweichung von dem zugrundeliegenden Gedanken, ein Angebot an die BürgerInnen in Form einer „erreichbaren“ Entlastung anzubieten.
Wenn man sich das Stadtgebiet schematisch ansieht, fällt auf, dass der Westen Dieburgs durch ein klare Trennlinie im Form der Gersprenz von den beiden angedachten Standorten abgetrennt wird.
Meine Damen und Herren, nicht jeder in unserer Gesellschaft verfügt vielleicht über ein Auto. Der Transport voller Windelsäcke (in doppelter Bedeutung) sollte doch, wenn möglich, kurz ausfallen.
Wir, als Fraktion von Bündnis 90 / Die GRÜNEN stellen daher folgenden Änderungsantrag:
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, insgesamt 3 Container an 3 verschiedenen Standorten zu platzieren und somit dem Gedanken des ursprünglichen Antragstextes der Sitzung vom 14.07.2016 zu folgen.
- Zusätzlich zu den im Antrag beschriebenen Standorten „Parkplatz Schloss Fechenbach“ und „Max-Planck-Straße“ soll ein Standort im Dieburger Westen (z. B. Messeler Weg) gewählt werden.
Zur Begründung:
- Der Grundgedanke der Windelcontainer war, die Dieburger Bevölkerung durch die Aufstellung und Einführung zu entlasten.
- Die Nutzung ist durch klare Richtlinien geregelt und der Personenkreis ebenfalls durch Auflagen eingeschränkt.
- Das erwartete Füllaufkommen wird auch mit einem Container pro Stellplatz ausreichen.
- Bei einer Füllmenge von ca. 1 Tonne wäre ein 3wöchiger Leerungs-Rhythmus notwendig, welcher absolut ausreichend ist.
- Mit einem 3. Container wird eine gleichbleibende Erreichbarkeit für die Dieburger Bevölkerung gewährleistet.
- Das eingestellte Budget wird dadurch nicht überschritten.
- In den Anforderungen wurde bereits geäußert, nach einem Jahr eine Studie über die Auslastung der Container vorzulegen.
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Antrag auf Anhörungs- und Rederecht des Gesamtelternbeirats für Dieburger Kitas (GEB Kita) eingebracht
Zur Stadtverordnetenversammlung am 3.6.2024 stellt die Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN den Antrag, ein Anhörungs- und Rederecht des Gesamtelternbeirats für Dieburger Kitas in die Geschäftsordnung aufzunehmen. Im Einzelnen bedeutet dies:
Anhörungspflicht
Die Stadtverordnetenversammlung hört den Gesamtelternbeirat zu allen Angelegenheiten der Erziehung, der Bildung und der Kinderbetreuung. Dies kann durch eine schriftliche Stellungnahme oder durch mündliche Äußerungen in den Sitzungen erfolgen.
Vorschlagsrecht
Der GEB Kita hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Kinderbetreuung. Vorschläge reicht er schriftlich beim Magistrat ein. Dieser gibt die Vorschläge mit seiner Stellungnahme an die Stadtverordnetenversammlung weiter, wenn diese für die Entscheidung zuständig ist.
Rederecht in Sitzungen
1. Die Stadtverordnetenversammlung hört den GEB Kita in einer Sitzung zu den Tagesordnungspunkten, die die Angelegenheiten von Erziehung, Bildung und Kinderbetreuung berühren.
2. Die Ausschüsse hören den GEB Kita in ihren Sitzungen zu den Tagesordnungspunkten, die die Angelegenheiten von Erziehung, Bildung und Kinderbetreuung berühren.
Zur Begründung heißt es in dem Antrag:
Im April 2024 hat sich in Dieburg der Gesamtelternbeirat Dieburger Kindertageseinrichtung (GEB Kita) gegründet. „Der GEB Kita wurde ins Leben gerufen, um die Interessen aller Eltern in Dieburg zu bündeln und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, die das Wohl unserer Kinder sowie die Qualität und die Verlässlichkeit der Betreuung sicherzustellen.“ ( aus der Stellungnahme des GEB Kita vom 10.04.2024)
Um von der Expertise der Elternvertreterinnen und-vertreter für die Belange der Dieburger Kinder zu profitieren und um die Arbeit des GEB Kita zu unterstützen, muss dem GEB Kita aus Sicht unserer Fraktion politische Partizipationsmöglichkeit eingeräumt werden. Damit schaffen wir auch die Möglichkeit, auf aktuelle Ereignisse, wie in der jüngsten Vergangenheit der Trägerwechsel Kita WolkenSchloss oder die drohende Schließung des Waldkindergartens, Ausfallzeiten in den Betreuungseinrichtungen, um nur einige zu nennen, zu reagieren und die Betroffenen zu Wort kommen zu lassen.
Die HGO sieht diese Beteiligungsform ausdrücklich vor.
Info: § 8 c HGO – Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Beiräten, Kommissionen und Sachverständigen
(1) Kindern und Jugendlichen können in ihrer Funktion als Vertreter von Kinder- und Jugendinitiativen in den Organen der Gemeinde und ihren Ausschüssen sowie den Ortsbeiräten Anhörungs- Vorschlags- und Redemöglichkeiten eingeräumt werden. Entsprechendes gilt für Vertreter von Beiräten, Kommissionen und für Sachverständige. Die zuständigen Organe der Gemeinde können hierzu entsprechende Regelungen festlegen.
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