Mit großem Bedauern haben die Dieburger GRÜNEN die Entscheidung von Eva Rosenau aufgenommen, ihren Rücktritt als Stadtleitbildpatin zu erklären.
„Dieburg zu einer herausragenden Stadt im Hinblick auf Barrierefreiheit machen und die Integration Behinderter zu fördern“ war das Leitbild, dessen Anregungen dank des unermüdlichen Engagements von Frau Rosenau in die Entscheidungen des Stadtparlaments einfließen konnten. Gleichzeitig wurden zahlreiche Aktivitäten mit Mitteln des von ihr mitbegründeten Vereins “Barrierefreies Dieburg“ umgesetzt, wie die Zurverfügungstellung Mobiler Rampen, die Aktion „Klingel“ oder die Umsetzung von barrierefreien Toiletten bei Festivitäten in der Stadt, um nur einige zu nennen.
Immer wieder auf Probleme und Barrieren im täglichen Miteinander hinzuweisen, hat sich Frau Rosenau zur Aufgabe gemacht – zuletzt sehr anschaulich im Rahmen einer „Ortserfahrung“ zu markanten Stellen im Stadtgebiet. Den Mitgliedern des Sozialausschusses wurden so viele Hürden aus dem Blickwinkel von Rollstuhlfahrenden bewusst gemacht. Nur wer sich das Leben aus Sicht eines gehandicapten Menschen vorstellen will, kann erahnen, welche Barrieren der Alltag tatsächlich bietet.
Mit Eva Rosenau gibt nun die letzte der aktiven Stadtleitbildpatinnen und -paten ihr Engagement auf, nicht zuletzt, weil es an Wertschätzung auch in der Bevölkerung mangelt.
Erklärter Wille der Stadtverordnetenversammlung ist die Berücksichtigung von Barrierefreiheit bei allen Baumaßnahmen der Stadt. Dies haben die Beschlüsse zum Beitritt zur „Erklärung von Barcelona“ und zuletzt die Entscheidung, einer Arbeitsgruppe den Auftrag für die Erstellung eines Aktionsplans zu erteilen, gezeigt. Auch hierzu ging der Anstoß von Frau Rosenau aus; sie hatte ihre Mitarbeit zugesichert.
Gegen die Barriere in den Köpfen derjenigen, die die Leitbildpatin nun persönlich angehen – weil Ihnen nicht gefällt, was sich verändern muss, um alle Menschen am Leben teilhaben zu lassen – lässt sich schwer argumentieren. Aber es ist aus Sicht der Dieburger GRÜNEN nicht hinzunehmen, dass diejenigen persönlichen Angriffe ausgesetzt sind, die sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen aller Menschen einsetzen. Hierzu erwarten die Dieburger GRÜNEN auch ein öffentliches Signal seitens des Magistrats, der den Stadtleitbildprozess nunmehr für gescheitert erklären muss.
Dank gebührt Frau Rosenau für ihre jahrelangen Anstrengungen und Mühen, die vielen gehandicapten Menschen bereits jetzt das Leben in Dieburg erleichtert haben. Die GRÜNEN werden sich weiter für Barrierefreiheit in den Köpfen einsetzen und versuchen, die außergewöhnliche Arbeit der letzten Jahre in diesem Sinne fortzuführen.
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Antrag auf Anhörungs- und Rederecht des Gesamtelternbeirats für Dieburger Kitas (GEB Kita) eingebracht
Zur Stadtverordnetenversammlung am 3.6.2024 stellt die Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN den Antrag, ein Anhörungs- und Rederecht des Gesamtelternbeirats für Dieburger Kitas in die Geschäftsordnung aufzunehmen. Im Einzelnen bedeutet dies:
Anhörungspflicht
Die Stadtverordnetenversammlung hört den Gesamtelternbeirat zu allen Angelegenheiten der Erziehung, der Bildung und der Kinderbetreuung. Dies kann durch eine schriftliche Stellungnahme oder durch mündliche Äußerungen in den Sitzungen erfolgen.
Vorschlagsrecht
Der GEB Kita hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Kinderbetreuung. Vorschläge reicht er schriftlich beim Magistrat ein. Dieser gibt die Vorschläge mit seiner Stellungnahme an die Stadtverordnetenversammlung weiter, wenn diese für die Entscheidung zuständig ist.
Rederecht in Sitzungen
1. Die Stadtverordnetenversammlung hört den GEB Kita in einer Sitzung zu den Tagesordnungspunkten, die die Angelegenheiten von Erziehung, Bildung und Kinderbetreuung berühren.
2. Die Ausschüsse hören den GEB Kita in ihren Sitzungen zu den Tagesordnungspunkten, die die Angelegenheiten von Erziehung, Bildung und Kinderbetreuung berühren.
Zur Begründung heißt es in dem Antrag:
Im April 2024 hat sich in Dieburg der Gesamtelternbeirat Dieburger Kindertageseinrichtung (GEB Kita) gegründet. „Der GEB Kita wurde ins Leben gerufen, um die Interessen aller Eltern in Dieburg zu bündeln und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, die das Wohl unserer Kinder sowie die Qualität und die Verlässlichkeit der Betreuung sicherzustellen.“ ( aus der Stellungnahme des GEB Kita vom 10.04.2024)
Um von der Expertise der Elternvertreterinnen und-vertreter für die Belange der Dieburger Kinder zu profitieren und um die Arbeit des GEB Kita zu unterstützen, muss dem GEB Kita aus Sicht unserer Fraktion politische Partizipationsmöglichkeit eingeräumt werden. Damit schaffen wir auch die Möglichkeit, auf aktuelle Ereignisse, wie in der jüngsten Vergangenheit der Trägerwechsel Kita WolkenSchloss oder die drohende Schließung des Waldkindergartens, Ausfallzeiten in den Betreuungseinrichtungen, um nur einige zu nennen, zu reagieren und die Betroffenen zu Wort kommen zu lassen.
Die HGO sieht diese Beteiligungsform ausdrücklich vor.
Info: § 8 c HGO – Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Beiräten, Kommissionen und Sachverständigen
(1) Kindern und Jugendlichen können in ihrer Funktion als Vertreter von Kinder- und Jugendinitiativen in den Organen der Gemeinde und ihren Ausschüssen sowie den Ortsbeiräten Anhörungs- Vorschlags- und Redemöglichkeiten eingeräumt werden. Entsprechendes gilt für Vertreter von Beiräten, Kommissionen und für Sachverständige. Die zuständigen Organe der Gemeinde können hierzu entsprechende Regelungen festlegen.
(https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=GemO_HE_!_8c)
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