Um Familien den Start mit ihrem Neugeborenen zu erleichtern und die Identifikation mit der Stadt Dieburg zu fördern, hatte die Fraktion der GRÜNEN in Dieburg ein „Baby-Startpaket“
zum Haushalt 2023 beantragt, das bereits im laufenden Jahr an Dieburger Familien zur Geburt ihres Kindes ausgegeben wird.
Das Dieburger Baby-Startpaket wird einen Flyer enthalten, der folgende Fragen beantwortet:
◦ Wie bekomme ich den Schlüssel für den Windelcontainer?
◦ Wo befinden sich die Container?
◦ Wie melde ich mein Baby in der Kita an?
◦ Wo befinden sich die Kitas?
◦ Wo befinden sich die Spielplätze in Dieburg?
Außerdem wird als Willkommensgeschenk ein Badetuch mit Kapuze inkl. Dieburg Logo mit im Paket sein.
In ihrem Antrag hatten die GRÜNEN auch einen Zuschuss für Stoffwindeln vorgesehen: Für jedes Kind für das erste und zweite Lebensjahrmit jeweils einem Zuschuss von 90 Prozent maximal 75,00 €, wenn die Eltern Mehrwegwindeln, ein Test- oder Leihpaket kaufen oder einen Windelservice in Anspruch nehmen.
Die Stadtverordneten stimmten dem Antrag mehrheitlich zu , allerdings beim Thema „Stoffwindeln“ fand sich keine Mehrheit.
Der beantragte Zuschuss für Stoffwindeln hätte als Beitrag zur Nachhaltigkeit zur Entlastung der Windelcontainer, die dann seltener geleert werden müssten, beigetragen. Meist sind sie auch für das Neugeborene verträglicher und haben eine bessere Ökobilanz als Wegwerfwindeln. Diesem Aspekt schloss sich die Mehrheit nicht an.
„Wir sind trotzdem erfreut, dass mit unserem Antrag Familien in Dieburg unterstützt werden, nötige Infos und Anlaufstellen erhalten. Familien sollen sich in Dieburg wohlfühlen und Dieburg soll für Familien attraktiv sein“, so kommentiert Sebastian Memminger die Initiative.
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Antrag auf Anhörungs- und Rederecht des Gesamtelternbeirats für Dieburger Kitas (GEB Kita) eingebracht
Zur Stadtverordnetenversammlung am 3.6.2024 stellt die Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN den Antrag, ein Anhörungs- und Rederecht des Gesamtelternbeirats für Dieburger Kitas in die Geschäftsordnung aufzunehmen. Im Einzelnen bedeutet dies:
Anhörungspflicht
Die Stadtverordnetenversammlung hört den Gesamtelternbeirat zu allen Angelegenheiten der Erziehung, der Bildung und der Kinderbetreuung. Dies kann durch eine schriftliche Stellungnahme oder durch mündliche Äußerungen in den Sitzungen erfolgen.
Vorschlagsrecht
Der GEB Kita hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Kinderbetreuung. Vorschläge reicht er schriftlich beim Magistrat ein. Dieser gibt die Vorschläge mit seiner Stellungnahme an die Stadtverordnetenversammlung weiter, wenn diese für die Entscheidung zuständig ist.
Rederecht in Sitzungen
1. Die Stadtverordnetenversammlung hört den GEB Kita in einer Sitzung zu den Tagesordnungspunkten, die die Angelegenheiten von Erziehung, Bildung und Kinderbetreuung berühren.
2. Die Ausschüsse hören den GEB Kita in ihren Sitzungen zu den Tagesordnungspunkten, die die Angelegenheiten von Erziehung, Bildung und Kinderbetreuung berühren.
Zur Begründung heißt es in dem Antrag:
Im April 2024 hat sich in Dieburg der Gesamtelternbeirat Dieburger Kindertageseinrichtung (GEB Kita) gegründet. „Der GEB Kita wurde ins Leben gerufen, um die Interessen aller Eltern in Dieburg zu bündeln und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, die das Wohl unserer Kinder sowie die Qualität und die Verlässlichkeit der Betreuung sicherzustellen.“ ( aus der Stellungnahme des GEB Kita vom 10.04.2024)
Um von der Expertise der Elternvertreterinnen und-vertreter für die Belange der Dieburger Kinder zu profitieren und um die Arbeit des GEB Kita zu unterstützen, muss dem GEB Kita aus Sicht unserer Fraktion politische Partizipationsmöglichkeit eingeräumt werden. Damit schaffen wir auch die Möglichkeit, auf aktuelle Ereignisse, wie in der jüngsten Vergangenheit der Trägerwechsel Kita WolkenSchloss oder die drohende Schließung des Waldkindergartens, Ausfallzeiten in den Betreuungseinrichtungen, um nur einige zu nennen, zu reagieren und die Betroffenen zu Wort kommen zu lassen.
Die HGO sieht diese Beteiligungsform ausdrücklich vor.
Info: § 8 c HGO – Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Beiräten, Kommissionen und Sachverständigen
(1) Kindern und Jugendlichen können in ihrer Funktion als Vertreter von Kinder- und Jugendinitiativen in den Organen der Gemeinde und ihren Ausschüssen sowie den Ortsbeiräten Anhörungs- Vorschlags- und Redemöglichkeiten eingeräumt werden. Entsprechendes gilt für Vertreter von Beiräten, Kommissionen und für Sachverständige. Die zuständigen Organe der Gemeinde können hierzu entsprechende Regelungen festlegen.
(https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=GemO_HE_!_8c)
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