Wir, die GRÜNEN, sprechen der Bebauung des Rochus –Areals als Stadtentwicklungsprojekt sehr große Bedeutung zu. Ein intensiver fruchtbarer Austausch zwischen allen Beteiligten und die Abwägung der Interessen der Stadtgesellschaft und des Investors sind für uns zielführend und wünschenswert.
Mit unseren Änderungsanträgen wollen wir Verbesserungen zum Klimaschutz, wie z.B. durch die Schaffung von mehr Baumflächen und dem Vorschlag anfallendes Regenwasser gezielt auf dem Gelände zu nutzen oder der Versickerung zuzuführen, erreichen.
Ebenso ist es für uns wichtig, den Hexenturm als Denkmal hervorzuheben und seine Geschichte zu würdigen, als ihn einfach als Treppe zur Tiefgarage zu nutzen.
In den vergangenen Wochen haben wir alle spürbar feststellen müssen, wie langanhaltende Hitze und fehlende Abkühlung dem menschlichen Körper zu schaffen machen und gesundheitliche Risiken hervorrufen kann.
In den Innenstädten mit hoher Flächenversiegelung steigen die Temperaturen auf Werte über 40 °C und mehr.
Im Februar 2022 haben wir uns hier ausführlich mit der Klimafunktionskarte für Dieburg beschäftigt und festgestellt, dass unsere Innenstadt eine Wärmeinsel darstellt, die nachts deutlich weniger abkühlt als andere Bereiche in Dieburg.
Es ist unschwer zu erkennen, dass die massive Versiegelung und Bebauung des Rochus-Geländes diese Lage nicht gerade verbessern wird.
Es ist bei dem jetzigen Entwurf auch völlig unklar, welche Auswirkungen es hat, wenn das Regenwasser von den Dachflächen direkt in die Gersprenz geleitet wird.
Was ist bei Starkregen, wird hier Gefahrenpotential für Hochwasser geschaffen?
Klimaschutzmaßnahmen finden nach unserer Ansicht in den jetzigen Entwurfsplänen des Investors nicht ausreichend Berücksichtigung.
Eine angemessene Bepflanzungsmöglichkeit mit Bäumen auf den Freiflächen, vorgeschriebene Versickerung von Regenwasser und Nutzung der Dachflächen mit Photovoltaikanlagen werden nicht berücksichtigt.
Dieses Projekt hat auch Auswirkungen für die zukünftige Generation.
Eventuell in Zukunft anfallende weitere notwendige Maßnahmen zum Klimaschutz und gegen Überhitzung der Innenstadt müssen dann von der Stadt getragen werden und nicht mehr vom Investor.
Wir fragen uns auch, wie kann es sein, dass die Stadt einerseits viel Geld für die Klimaanpassung in die Hand nimmt, Investoren auf der anderen Seite aber nicht in die Pflicht genommen werden, die Klimaanpassung so gut wie irgend möglich zu unterstützen.
Wir, die GRÜNEN, möchten nochmals darauf hinweisen, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan die mögliche Bebaubarkeit des Geländes regelt. Nicht alleine der Entwurf des Investors setzt die Vorgaben für den Inhalt des Bebauungsplanes fest.
Für die Stadt Dieburg kann gemeinsam mit allen Beteiligten ein nachhaltiges und lebenswertes Rochus –Quartier entstehen.
Das ist aber nur im Dialog und unter Berücksichtigung aller Interessen der Beteiligten möglich.
Dafür sind wir bereit. Deshalb begrüßen wir auch die Änderungsanträge der SPD-Fraktion, die wesentliche Grundzüge unserer Anträge enthalten.
Obwohl aus unserer Sicht die Interessen der Investoren über weitreichenden Klimaschutz und Bedenken der Bevölkerung gestellt werden, und wir für unsere Anträge im Ausschuss keine Mehrheiten erreichen konnten, stimmen wir heute der Beschlussvorlage zu und werden im weiteren Verfahren bei der Umsetzung unsere Positionen deutlich machen und einbringen.
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Zur Stadtverordnetenversammlung am 3.6.2024 stellt die Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN den Antrag, ein Anhörungs- und Rederecht des Gesamtelternbeirats für Dieburger Kitas in die Geschäftsordnung aufzunehmen. Im Einzelnen bedeutet dies:
Anhörungspflicht
Die Stadtverordnetenversammlung hört den Gesamtelternbeirat zu allen Angelegenheiten der Erziehung, der Bildung und der Kinderbetreuung. Dies kann durch eine schriftliche Stellungnahme oder durch mündliche Äußerungen in den Sitzungen erfolgen.
Vorschlagsrecht
Der GEB Kita hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Kinderbetreuung. Vorschläge reicht er schriftlich beim Magistrat ein. Dieser gibt die Vorschläge mit seiner Stellungnahme an die Stadtverordnetenversammlung weiter, wenn diese für die Entscheidung zuständig ist.
Rederecht in Sitzungen
1. Die Stadtverordnetenversammlung hört den GEB Kita in einer Sitzung zu den Tagesordnungspunkten, die die Angelegenheiten von Erziehung, Bildung und Kinderbetreuung berühren.
2. Die Ausschüsse hören den GEB Kita in ihren Sitzungen zu den Tagesordnungspunkten, die die Angelegenheiten von Erziehung, Bildung und Kinderbetreuung berühren.
Zur Begründung heißt es in dem Antrag:
Im April 2024 hat sich in Dieburg der Gesamtelternbeirat Dieburger Kindertageseinrichtung (GEB Kita) gegründet. „Der GEB Kita wurde ins Leben gerufen, um die Interessen aller Eltern in Dieburg zu bündeln und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, die das Wohl unserer Kinder sowie die Qualität und die Verlässlichkeit der Betreuung sicherzustellen.“ ( aus der Stellungnahme des GEB Kita vom 10.04.2024)
Um von der Expertise der Elternvertreterinnen und-vertreter für die Belange der Dieburger Kinder zu profitieren und um die Arbeit des GEB Kita zu unterstützen, muss dem GEB Kita aus Sicht unserer Fraktion politische Partizipationsmöglichkeit eingeräumt werden. Damit schaffen wir auch die Möglichkeit, auf aktuelle Ereignisse, wie in der jüngsten Vergangenheit der Trägerwechsel Kita WolkenSchloss oder die drohende Schließung des Waldkindergartens, Ausfallzeiten in den Betreuungseinrichtungen, um nur einige zu nennen, zu reagieren und die Betroffenen zu Wort kommen zu lassen.
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