Am Dienstag, den 19.11.2013 fand ab 07:15 Uhr eine Ortsbegehung vor der Goetheschule statt. Ziel war die Erkennung potentieller Gefahrenherde für die Kinder zur „Rush hour“ Schulbeginn.
Eingeladen hatte die AG Verkehrssicherheit in Verbindung mit dem Schulelternbeirat, um die Verkehrssituation zu Schulbeginn zu beobachten und für erkannte Problemsituationen Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Anwesend waren Vertreter der AG Verkehrssicherheit Goetheschule (u.a. Sebastian Stöveken), des Schulelternbeirats, des Ordnungsamts, der örtlichen Presse, Irmgard Haberer-Six als stellvertretende Vorsitzende des Stadtverordneten-Ausschusses „Umwelt, Energie, Verkehr“ sowie Schulleiter Maruschka und Bürgermeister Dr. Thomas in Begleitung von Mitarbeitern der zuständigen Verwaltungsabteilungen.
Das dargebotene Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer war teilweise erschreckend.
Besonders einprägend war die Missachtung des absoluten Halteverbots direkt vor dem Haupteingang zum Schulhof. Mehrere Autos hielten an, um die Kinder aus dem Wagen aussteigen zu lassen, gelegentlich wurde auch die Fahrbahn gegen die Fahrtrichtung gekreuzt. Ein Nahverkehrs-Bus hielt ca. 20 Meter von der Haltestelle entfernt, um die Kinder abzusetzen. Autos wurden gewendet und einige Male kam es aufgrund überhöhter Geschwindigkeiten der Fahrer in der Goethestraße zu gefährlichen Situationen. Zu beobachten war außerdem, dass Kinder ohne funktionierendes Licht am Fahrrad unterwegs waren.
Fazit: auffällig war bedauerlicherweise vor allem das Fehlverhalten der Autofahrer.
Die AG Verkehrssicherheit hat diverse Vorschläge zur Verbesserung der Situation – gerade für die dunkle Jahreszeit – erarbeitet und an die Ordnungsbehörde weitergeleitet. Einige verkehrsberuhigende Maßnahmen werden im Zuge der Sanierung des Quartiers ausgeführt. Allerdings ist diese nicht vor 2015 zu erwarten. Die Stadtverwaltung prüft die Umsetzung kurzfristiger Verbesserungen wie z. B. die farbliche Markierung der Straße. Vom Schulelternbeirat erfolgt ein erneuter Appell an die Eltern, den Kindern ein gutes Vorbild im Straßenverkehr zu sein.
Wir werden über den weiteren Fortgang der Situation vor der Goetheschule berichten.
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Antrag auf Anhörungs- und Rederecht des Gesamtelternbeirats für Dieburger Kitas (GEB Kita) eingebracht
Zur Stadtverordnetenversammlung am 3.6.2024 stellt die Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN den Antrag, ein Anhörungs- und Rederecht des Gesamtelternbeirats für Dieburger Kitas in die Geschäftsordnung aufzunehmen. Im Einzelnen bedeutet dies:
Anhörungspflicht
Die Stadtverordnetenversammlung hört den Gesamtelternbeirat zu allen Angelegenheiten der Erziehung, der Bildung und der Kinderbetreuung. Dies kann durch eine schriftliche Stellungnahme oder durch mündliche Äußerungen in den Sitzungen erfolgen.
Vorschlagsrecht
Der GEB Kita hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Kinderbetreuung. Vorschläge reicht er schriftlich beim Magistrat ein. Dieser gibt die Vorschläge mit seiner Stellungnahme an die Stadtverordnetenversammlung weiter, wenn diese für die Entscheidung zuständig ist.
Rederecht in Sitzungen
1. Die Stadtverordnetenversammlung hört den GEB Kita in einer Sitzung zu den Tagesordnungspunkten, die die Angelegenheiten von Erziehung, Bildung und Kinderbetreuung berühren.
2. Die Ausschüsse hören den GEB Kita in ihren Sitzungen zu den Tagesordnungspunkten, die die Angelegenheiten von Erziehung, Bildung und Kinderbetreuung berühren.
Zur Begründung heißt es in dem Antrag:
Im April 2024 hat sich in Dieburg der Gesamtelternbeirat Dieburger Kindertageseinrichtung (GEB Kita) gegründet. „Der GEB Kita wurde ins Leben gerufen, um die Interessen aller Eltern in Dieburg zu bündeln und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, die das Wohl unserer Kinder sowie die Qualität und die Verlässlichkeit der Betreuung sicherzustellen.“ ( aus der Stellungnahme des GEB Kita vom 10.04.2024)
Um von der Expertise der Elternvertreterinnen und-vertreter für die Belange der Dieburger Kinder zu profitieren und um die Arbeit des GEB Kita zu unterstützen, muss dem GEB Kita aus Sicht unserer Fraktion politische Partizipationsmöglichkeit eingeräumt werden. Damit schaffen wir auch die Möglichkeit, auf aktuelle Ereignisse, wie in der jüngsten Vergangenheit der Trägerwechsel Kita WolkenSchloss oder die drohende Schließung des Waldkindergartens, Ausfallzeiten in den Betreuungseinrichtungen, um nur einige zu nennen, zu reagieren und die Betroffenen zu Wort kommen zu lassen.
Die HGO sieht diese Beteiligungsform ausdrücklich vor.
Info: § 8 c HGO – Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Beiräten, Kommissionen und Sachverständigen
(1) Kindern und Jugendlichen können in ihrer Funktion als Vertreter von Kinder- und Jugendinitiativen in den Organen der Gemeinde und ihren Ausschüssen sowie den Ortsbeiräten Anhörungs- Vorschlags- und Redemöglichkeiten eingeräumt werden. Entsprechendes gilt für Vertreter von Beiräten, Kommissionen und für Sachverständige. Die zuständigen Organe der Gemeinde können hierzu entsprechende Regelungen festlegen.
(https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=GemO_HE_!_8c)
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