Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren,
Die Probleme an den Gebäuden der Feuerwehr erfordern es, dass wir die Entscheidung nicht auf später verschieben, sondern jetzt treffen, so dass schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden kann.
Teile der Halle sind sanierungsbedürftig; die Räumlichkeiten, die der Jugendfeuerwehr zur Verfügung gestellt werden, sollten dringend verbessert werden; und auch andere Räume erfordern eine Modernisierung. Deshalb sind wir heute dazu aufgerufen, die grundsätzliche Entscheidung zwischen zwei Alternativen zu treffen.
Die Alternative „Neubau“ bietet einige tatsächliche und scheinbare Vorteile, konnte uns aber nach sorgfältiger Abwägung aller Argumente nicht überzeugen. Zu viele wichtige Gründe sprechen dagegen:
- Erstens ist das jetzige Gebäude der Feuerweht noch nicht vollständig abgeschrieben. Ca. 1,1 Mio € an Abschreibung gingen verloren, würden wir das Gebäude jetzt schon aufgeben. Wenn wir jedes öffentliche Gebäude nach 40 Jahren abreißen und neu bauen wollten, hätten wir hier mehr zu tun und zu bezahlen, als wir darstellen können. Die Lebenserwartung eines Gebäudes ist nicht auf 40 Jahre begrenzt. Wenn die erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung durchgeführt werden, kann es bedeutend länger erhalten und genutzt werden.
- Zweitens ist die Quote an Fördermitteln, die wir für den Neubau erhalten könnten, gering: laut Informationen, die der Bürgermeister in der zuständigen Ministeriumsabteilung erhalten hat, sind nur die minimal notwendigen Räumlichkeiten förderungsfähig. Die Förderquote selbst beläuft sich bei einer finanzstarken Kommune wie Dieburg auf 20 %. Da die besagte Minimalgröße für die Dieburger Feuerwehr keinesfalls ausreichend wäre, würde die Förderung in der Endabrechnung noch wesentlich geringer ausfallen und bei nur noch etwa 10 % liegen.
- Drittens besitzt die Stadt Dieburg kein geeignetes Grundstück, auf dem ein Neubau der Feuerwehr errichtet werden könnte. Dieses Grundstück müsste zuerst gefunden und gekauft werden. Beides ist problematisch: Bei guter Verkehrsanbindung dürfte das Grundstück nicht zu weit vom Stadtzentrum liegen, es muss für die Feuerwehrleute gut und schnell erreichbar sein, es dürfte nicht zu klein, nicht zu teuer sein, es müsste vor allem überhaupt zum Verkauf stehen.
- Viertens ist ein Neubau zur Zeit nicht finanzierbar. Die geschätzten 10 Millionen Euro, die benötigt werden, und hier ist das Grundstück noch nicht eingerechnet, sind nicht im Haushalt vorgesehen, und der Haushalt gibt eine Investition dieser Größenordnung auch nicht her, ohne andere ebenso dringend notwendige Projekte abzuplanen, wie zum Beispiel der Bauhof und die Sanierung des Freibades. Hier sollten wir uns kurz in Erinnerung rufen, dass beide Bauwerke wesentlich älter sind als die Gebäude der Feuerwehr. Für das Freibad haben wir uns nach einer Beteiligung der Bürger bereits auf eine Sanierung geeinigt und im Fall des 100 Jahre alten Bauhofs ist ein Neubau tatsächlich angebracht und dringend notwendig. Beide Projekte können wir nicht zurückstellen. Sollte tatsächlich die Entscheidung pro Neubau Feuerwehr fallen, müssen uns deshalb hier über die Aufnahme von Kommunalkrediten, Gebührenerhöhungen, die Streichung freiwilliger Leistungen und eine Straßenbeitragssatzung Gedanken machen. Der Grundstückskauf könnte nachträglich zwar durch eine Konversion der an Stelle des Altbaus gelegenen Flächen zu Wohnraum und den Verkauf dieser Flächen finanziert werden, es wäre jedoch auch hier ein weiterer Kredit zur Zwischenfinanzierung notwendig.
Vor einer Entscheidung dieser Größenordnung, die so weitreichende Auswirkungen auf die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt haben wird, sollten wir auch hier die Bürgerinnen und Bürger an der Entscheidung beteiligen.
Eine Sanierung der Feuerwehr ist zwar weniger spektakulär, und einiges, was an Gebäude und Räumlichkeiten nicht optimal ist, wird auch erst einmal so bleiben. Trotzdem können wir für die 3,31 Mio Euro, die bereits im Haushalt für eben diesen Zweck eingeplant sind, alles so herrichten, wie es gebraucht wird. Die notwendigen Sanierungen von Hallendach- und Toren, den Räumen der Jugendfeuerwehr, der Gebäudetechnik, zum Beispiel der Brandmeldeanlage, der Umkleideräume sowie alle anderen sinnvollen Sanierungen, die den Werterhalt und die Nutzung der Gebäude für die kömmenden Jahre sichern, können mit diesem Budget in absehbarer Zeit durchgeführt werden. In den vergangenen Jahren 40 wurde das Gebäude nicht einfach nur genutzt, sondern es wurde kontinuierlich investiert, erweitert und modernisiert. So wurde zum Beispiel die Wärmedämmung verbessert, die Technik und die Sanitärräume sind ebenfalls nicht mehr auf dem Stand von vor 40 Jahren.
Das Gebäude kann nach der Sanierung noch für viele Jahre genutzt werden, und wer denkt, dass man nach einem Naubau die Gebäudeinstandhaltung für die folgenden Jahrzehnte einstellen könnte, der irrt sich. Unserer Meinung nach ist es zumutbar ein renoviertes Feuerwehrhaus weitere 20 bis 30 Jahre zu nutzen, da es nach Abschluss der Arbeiten auf dem neusten Stand der Technik sein wird und außerdem der Feuerwehr bedeutend mehr Platz bietet als ein Neubau. Eine Sanierung ist daher für uns die eindeutig zu bevorzugende Alternative, der Neubau ist unnötig und zu teuer.
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Statt Chancen zu nutzen dreht Kooperation das Rad zurück
„In der letzten Stadtverordnetenversammlung wurden gegen die Stimmen der GRÜNEN Fraktion gleich mehrere Beschlüsse gefasst, die für uns falsche Signale setzen“, kommentieren die GRÜNEN die Abstimmung über Dieburg Süd und die Ablehnung des Antrags der Fraktion zum Anhörungs- und Rederecht für den Gesamtelternbeirat Kita in Dieburg.
Bei der Entscheidung der Kooperation, das seit fast 20 Jahren in den kommunalen Gremien laufende Verfahren zur Realisierung einer gemischten Bebauung für Gewerbe, bezahlbaren Mietwohnungsbau und Einzelhausbebauung nun im Blick auf die Zielgerade einer kritischen Prüfung der grundsätzlichen Nutzung, der zeitlichen Abläufe und Kostenentwicklung zu unterziehen, sind die Gründe für die GRÜNEN nicht nachvollziehbar, soweit sie überhaupt genannt wurden.
Eine unattraktive und zu teure Wohnlage wird nun als eine Begründung genannt. Für das Baugebiet Messeler Weg, für das sich die Kooperation so stark gemacht hat, ist es nicht so entscheidend, dass es zwischen Bahnlinie und L3094 und in der unmittelbaren Nähe einer Stromtrasse liegt.
„Die CDU hat in dem gesamten Verfahren gemeinsam mit wechselnden Mehrheiten die Planung vorangetrieben. Auch wir GRÜNE haben hier intensiv mitgearbeitet, so dass es nun endlich in den nächsten zwei Jahren zum Bau der dringend benötigten Wohnungen und zur Erweiterung der Gewerbeflächen kommen kann,“ so die GRÜNEN in ihrer Stellungnahme. „Dass nun unter Federführung der FDP die gesamte Arbeit der letzten 20 Jahren in Frage gestellt wird, ist für uns nicht nachvollziehbar“. Denn auch die FDP war mehrmalig mit der CDU in diesen 20 Jahren an der Planung beteiligt. Sollte sich der noch in der Gedankenwelt der Kooperation befindliche Antrag verdichten, würde eine Wohnbebauung für Dieburg mit dem dringend benötigten, bezahlbaren Wohnraum unter Einhaltung von richtungsweisenden ökologischen Vorgaben weiter verschieben. Denn auch ein Wohngebiet im Westen benötigt Zeit für die Planung und Genehmigung. Auch unter besten Voraussetzungen würden 10 Jahre bis zur Bebauung ins Land gehen. Auch das Ansiedeln neuer Gewerbebetriebe könnte erst nach einer kompletten neuen Planung von Dieburg Süd erfolgen. Hier wären bei einer so umfangreichen Änderung der Planung ebenfalls mindestens 5 bis 10 Jahre erforderlich. Die bereits erbrachten und zum größten Teil bezahlten Planungsleistungen müssten nochmals beauftragt und erneut bezahlt werden. Dies könnte eine hohe Summe im 6- bis 7stelligen Bereich an Steuergeldern benötigen. Der zuletzt immer wieder ins Feld geführte Sparwille der Kooperation gilt hier offensichtlich nicht.
Insgesamt, ohne nun die schriftlichen Anträge zum Tagesordnungspunkt zu kennen, sie wurden in der Sitzung leider nur mündlich vorgebracht, wird damit eine langjährige, aufwendige und kostenintensive, ökologisch ausgerichtete Bauleitplanung angehalten. Dies ist nicht nur eine Missachtung der bisher aufgewendeten Arbeit der Verwaltung, sondern auch eine zeitliche Verzögerung wird in Kauf genommen. Dies sehen wir als Rückschritt für eine ökologisch ausgerichtete Stadtentwicklung die den Anforderungen des Klimawandels in keiner Weise gerecht wird.
Beteiligung für Gesamtelternbeirat Kita abgelehnt
Dem Antrag der GRÜNEN Fraktion, dem neu gegründeten Gesamtelternbeirat Kita ein Anhörungs- und Rederecht in den Ausschüssen und in der Stadtverordnetenversammlung einzuräumen, konnte sich lediglich ein Mitglied der SPD-Fraktion anschließen. Ganz offensichtlich besteht hier bei der Mehrheit der Abgeordneten die Befürchtung, dass die per Geschäftsordnung eingeräumte Einbeziehung von betroffenen Eltern aus den Kindertagesstätten in politische Entscheidungen ihr politisches Mandat infrage stellt. Als Begründung wurde u.a. angeführt, dass die wesentlichen Entscheidungen für den Bereich Kinderbetreuung im Magistrat getroffen würden. Die letzten Monate haben in den Tagesordnungen der Stadtverordnetenversammlung allerdings eine andere Sicht vermittelt. Denn es waren ja gerade die Debatten um den Trägerwechsel der Kita WolkenSchloss und die vom Magistrat vorgeschlagene Schließung des Waldkindergartens, die die Eltern auf den Plan gerufen hatten und die Politik mit zahlreichen Anträgen beschäftigt hatte.
Das bestehende Anhörungsrecht des Seniorenbeirates ist unumstritten. Für unsere Kinder, die hier durch den Gesamtelternbeirat vertreten werden, ist dies aber nicht erwünscht. Hier wäre es aus der Erfahrung der letzten Monate aber tatsächlich dringend geboten.
Das Argument eines CDU-Mitglieds, dass dann auch dem Karnevalverein ein Rederecht eingeräumt werden müsste und er dies dann beantragen würde, ist nur noch peinlich, denn es verdeutlicht die Unkenntnis der tagtäglichen Belastung von Familien und zeigt die fehlende Wertschätzung von Kindern in unserer Gesellschaft.
Für die Fraktion
Kerstin Memminger
Fraktionsvorsitzende
Antrag auf Anhörungs- und Rederecht des Gesamtelternbeirats für Dieburger Kitas (GEB Kita) eingebracht
Zur Stadtverordnetenversammlung am 3.6.2024 stellt die Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN den Antrag, ein Anhörungs- und Rederecht des Gesamtelternbeirats für Dieburger Kitas in die Geschäftsordnung aufzunehmen. Im Einzelnen bedeutet dies:
Anhörungspflicht
Die Stadtverordnetenversammlung hört den Gesamtelternbeirat zu allen Angelegenheiten der Erziehung, der Bildung und der Kinderbetreuung. Dies kann durch eine schriftliche Stellungnahme oder durch mündliche Äußerungen in den Sitzungen erfolgen.
Vorschlagsrecht
Der GEB Kita hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Kinderbetreuung. Vorschläge reicht er schriftlich beim Magistrat ein. Dieser gibt die Vorschläge mit seiner Stellungnahme an die Stadtverordnetenversammlung weiter, wenn diese für die Entscheidung zuständig ist.
Rederecht in Sitzungen
1. Die Stadtverordnetenversammlung hört den GEB Kita in einer Sitzung zu den Tagesordnungspunkten, die die Angelegenheiten von Erziehung, Bildung und Kinderbetreuung berühren.
2. Die Ausschüsse hören den GEB Kita in ihren Sitzungen zu den Tagesordnungspunkten, die die Angelegenheiten von Erziehung, Bildung und Kinderbetreuung berühren.
Zur Begründung heißt es in dem Antrag:
Im April 2024 hat sich in Dieburg der Gesamtelternbeirat Dieburger Kindertageseinrichtung (GEB Kita) gegründet. „Der GEB Kita wurde ins Leben gerufen, um die Interessen aller Eltern in Dieburg zu bündeln und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, die das Wohl unserer Kinder sowie die Qualität und die Verlässlichkeit der Betreuung sicherzustellen.“ ( aus der Stellungnahme des GEB Kita vom 10.04.2024)
Um von der Expertise der Elternvertreterinnen und-vertreter für die Belange der Dieburger Kinder zu profitieren und um die Arbeit des GEB Kita zu unterstützen, muss dem GEB Kita aus Sicht unserer Fraktion politische Partizipationsmöglichkeit eingeräumt werden. Damit schaffen wir auch die Möglichkeit, auf aktuelle Ereignisse, wie in der jüngsten Vergangenheit der Trägerwechsel Kita WolkenSchloss oder die drohende Schließung des Waldkindergartens, Ausfallzeiten in den Betreuungseinrichtungen, um nur einige zu nennen, zu reagieren und die Betroffenen zu Wort kommen zu lassen.
Die HGO sieht diese Beteiligungsform ausdrücklich vor.
Info: § 8 c HGO – Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Beiräten, Kommissionen und Sachverständigen
(1) Kindern und Jugendlichen können in ihrer Funktion als Vertreter von Kinder- und Jugendinitiativen in den Organen der Gemeinde und ihren Ausschüssen sowie den Ortsbeiräten Anhörungs- Vorschlags- und Redemöglichkeiten eingeräumt werden. Entsprechendes gilt für Vertreter von Beiräten, Kommissionen und für Sachverständige. Die zuständigen Organe der Gemeinde können hierzu entsprechende Regelungen festlegen.
(https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=GemO_HE_!_8c)
Die GRÜNE Perspektive- dreiteiliger Podcast zum Thema „Gute Kinderbetreuung – eine Investition in die Zukunft, was ist sie uns wert“ jetzt online
„Das Thema „Gute Kinderbetreuung“ liegt uns am Herzen, und es gibt so viel zu bereden. Deshalb haben wir uns nach unserer Veranstaltung zum Thema im März entschlossen, eine mehrteilige Podcast Reihe dazu zu machen“, teilt der GRÜNE Ortsverband Dieburg mit.
Nachdem in der Podiumsdiskussion die Themen Ausbildung, Fachkräftemangel und Qualität der Betreuung im Focus standen, setzten die GRÜNEN die Reihe fort mit einem Interview mit zwei der Podiumsteilnehmerinnen, Corinna Weiß und Isabel Wolter: zur aktuellen Situation rund um den Trägerwechsel der Kita WolkenSchloss, den fachlichen, rechtlichen und politischen Aspekten einer verlässlichen Betreuung . Aus aktuellem Anlass befasste sich die Reihe im 2.Teil mit der drohenden Schließung des Dieburger Waldkindergartens im Frühjahr, die der Haushaltskonsolidierung dienen sollte. Hierin schilderte Maren Werum im Gespräch die große Sorge um die drohende Schließung dieses besonderen naturpädagogischen Angebotes und das große Engagement der Eltern, die für den Erhalt kämpften.
Die dritte Podcast Folge setzt sich nun mit den politischen Rahmenbedingungen, mit der Vereinbarkeitsdebatte und den Forderungen von Müttern, von Familien an die Gesellschaft auseinander. Dazu sprechen Maren Will und Sandra Pereira Heckwolf über ihre Erfahrungen, über feministische Perspektiven, Chancen und Grenzen des Engagements für gute Bedingungen für Familien, rückwärtsgewandte Genderdebatten und Forderungen an die Politik in der Kommune, im Land und Bund.
Ein verlässliches ,qualitativ gut ausgestattetes Betreuungsangebot für die Kinder, neue Teilzeitmodelle für Frauen und Männer, Parität in der Elternzeit, Rollenbilder, die Aufwertung von Care-Arbeit, Abschaffung des Ehegattensplittings und familienfreundliche Sitzungstermine in politischen Gremien, um nur einige Forderungen zu benennen.
Hören Sie rein unter :
https://podcasters.spotify.com/pod/show/rubadur/episodes/Feministische-Perspektive-berufsttiger-Mtter-heute-e2k5jg5Feministische Perspektive berufstätiger Mütter heute by Die GRÜNE Perspektive
Literaturhinweis:
Mütter.Macht.Politik. Ein Aufruf von Sarah Zöllner und Aura-Shirin Riedel (Magas Verlag,2023) und
Wir sind doch alle längst gleichberechtigt von Alexandra Zykonov (Ullstein,2022)