Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Diese Vorlage hat inzwischen schon einige „Runden“ durch verschiedene Gremien hinter sich. Die erste Ablehnung erfolgte, weil die Straßenparzelle überbaut werden sollte. Inzwischen wurde die Planung geändert, da ist der Titel der Vorlage nicht mehr aktuell, die angedachte Baumaßnahme findet nicht auf städtischem Grundstück statt.
Die zweite Ablehnung erfolgte aufgrund der hier beschlossenen Veränderungssperre für das Rochus Areal, wir erinnern uns alle an den Hintergrund dieses Beschlusses.
Die aktuelle Vorlage wurde nun im Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt beraten und wir zu dem Schluss gekommen, dass wir der Ausnahmegenehmigung zu dieser Veränderungssperre zustimmen möchten.
Ganz ohne Bedenken haben wir uns nicht dazu entschlossen. Das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes wird durch das zusätzliche Treppenhaus nicht verbessert. Allerdings ist ein seitlicher Anbau aus Platzgründen weder auf der einen noch auf der anderen Seite möglich, wie die Diskussion im Ausschuss ergeben hat. Außerdem ist ein Treppenhaus als Hauptzugang zu einem fünfstöckigen Gebäude ohne einen Aufzug schon jetzt, aber auch im Hinblick auf eine zukünftige Nutzung nicht optimal.
Wir als Fraktion möchten dieses Projekt des St. Josephshauses, Wohnraum für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge zu schaffen hier dennoch unterstützen, weil wir, abgesehen davon dass die Notwendigkeit zur Schaffung des Wohnraumes besteht, davon überzeugt sind, dass hier bei uns in Dieburg, ein guter Ort für junge Menschen sind, die für sich einen sicheren Platz zum Leben suchen.
Vielen Dank.
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Antrag auf Anhörungs- und Rederecht des Gesamtelternbeirats für Dieburger Kitas (GEB Kita) eingebracht
Zur Stadtverordnetenversammlung am 3.6.2024 stellt die Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN den Antrag, ein Anhörungs- und Rederecht des Gesamtelternbeirats für Dieburger Kitas in die Geschäftsordnung aufzunehmen. Im Einzelnen bedeutet dies:
Anhörungspflicht
Die Stadtverordnetenversammlung hört den Gesamtelternbeirat zu allen Angelegenheiten der Erziehung, der Bildung und der Kinderbetreuung. Dies kann durch eine schriftliche Stellungnahme oder durch mündliche Äußerungen in den Sitzungen erfolgen.
Vorschlagsrecht
Der GEB Kita hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Kinderbetreuung. Vorschläge reicht er schriftlich beim Magistrat ein. Dieser gibt die Vorschläge mit seiner Stellungnahme an die Stadtverordnetenversammlung weiter, wenn diese für die Entscheidung zuständig ist.
Rederecht in Sitzungen
1. Die Stadtverordnetenversammlung hört den GEB Kita in einer Sitzung zu den Tagesordnungspunkten, die die Angelegenheiten von Erziehung, Bildung und Kinderbetreuung berühren.
2. Die Ausschüsse hören den GEB Kita in ihren Sitzungen zu den Tagesordnungspunkten, die die Angelegenheiten von Erziehung, Bildung und Kinderbetreuung berühren.
Zur Begründung heißt es in dem Antrag:
Im April 2024 hat sich in Dieburg der Gesamtelternbeirat Dieburger Kindertageseinrichtung (GEB Kita) gegründet. „Der GEB Kita wurde ins Leben gerufen, um die Interessen aller Eltern in Dieburg zu bündeln und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, die das Wohl unserer Kinder sowie die Qualität und die Verlässlichkeit der Betreuung sicherzustellen.“ ( aus der Stellungnahme des GEB Kita vom 10.04.2024)
Um von der Expertise der Elternvertreterinnen und-vertreter für die Belange der Dieburger Kinder zu profitieren und um die Arbeit des GEB Kita zu unterstützen, muss dem GEB Kita aus Sicht unserer Fraktion politische Partizipationsmöglichkeit eingeräumt werden. Damit schaffen wir auch die Möglichkeit, auf aktuelle Ereignisse, wie in der jüngsten Vergangenheit der Trägerwechsel Kita WolkenSchloss oder die drohende Schließung des Waldkindergartens, Ausfallzeiten in den Betreuungseinrichtungen, um nur einige zu nennen, zu reagieren und die Betroffenen zu Wort kommen zu lassen.
Die HGO sieht diese Beteiligungsform ausdrücklich vor.
Info: § 8 c HGO – Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Beiräten, Kommissionen und Sachverständigen
(1) Kindern und Jugendlichen können in ihrer Funktion als Vertreter von Kinder- und Jugendinitiativen in den Organen der Gemeinde und ihren Ausschüssen sowie den Ortsbeiräten Anhörungs- Vorschlags- und Redemöglichkeiten eingeräumt werden. Entsprechendes gilt für Vertreter von Beiräten, Kommissionen und für Sachverständige. Die zuständigen Organe der Gemeinde können hierzu entsprechende Regelungen festlegen.
(https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=GemO_HE_!_8c)
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