Nachbetrachtung zur Beratung und Abstimmung zum Rochus-Areal in der Stadtverordnetenversammlung am 22.9.2022

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In der bisherigen Beratung zur Rochus-Bebauung wird deutlich, dass es Vorgaben gab, die aber nicht eingehalten wurden. Daher ja auch unsere Anträge (Beispiel Hexenturm).

Auch die Intervention des Magistrats im Sommer 2022 zeigt, dass der Investor seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, d.h. Kriterien des Städtebaulichen Wettbewerbs und baurechtliche Vorgaben (Abstände) nicht eingehalten hat oder Abweichungen durch Schönrechnerei (Höhen) verschleiert wurden.

Wir möchten uns noch einmal öffentlich davon distanzieren, dass wir diese Bauausführung so mitgetragen haben, wie Herr Koch es für die Kooperation darstellen möchte.
Die Einwände der BI halten wir für berechtigt, denn eine nachhaltige Entwicklung der Fläche ist uns wichtig. Dieses große Bauvorhaben nur mit Blick auf das Tempo umzusetzen, birgt aus unserer Sicht viele Risiken. Die Verantwortung für künftige Generationen wiegt schwer.
Abgesehen davon muss es möglich sein, in einem so langwierigen Verfahren, prioritäre Interessen der Stadt (Klimaschutz) einzufordern, wenn erkannt wird, dass die in den bisherigen Verfahren (Wettbewerb) noch nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Gerade in den letzten fünf Jahren sind die seit langem angekündigten Klimaveränderungen in unseren Breiten besonders deutlich geworden. Die Klimafunktionskarte zeigt die Relevanz von Klimaschutzmaßnahmen und Klimaanpassungsmaßnahmen in der Stadtmitte besonders deutlich.
Auch die SPD hat das wohl letztendlich verstanden. Es reicht aber nicht, Prüfanträge zum Klimaschutz zu beschließen. Die Maßnahmen müssen auch umgesetzt werden.
Letztendlich stimmt nur die Aussage von Herrn Koch, dass alle Parteien von Anfang an mitgewirkt haben. Es stimmt aber nicht, dass alle Parteien dieser Bauausführung so zugestimmt haben. Die Stadt hat nicht die Katze im Sack gekauft, sondern es war von Anfang an geplant, die Details zur Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt zu besprechen und zu beschließen.
Wir haben für unsere Anträge (siehe Anlage: Redebeitrag und Anträge) in der Stadtverordnetenversammlung keine Mehrheiten erreichen können. Trotzdem haben wir am Ende zugestimmt, die Einleitung des B-Plan-Verfahrens zur Offenlage mitzutragen. Dabei gehen wir davon aus, dass im weiteren Verfahren Vorschläge und Einwendungen der Nachbarschaft und der Träger öffentlicher Belange zu einer Änderung der Planungen führen können.
Bisher hat sich die Mehrheit der Stadtverordneten auf Aussagen des Investors verlassen, zum Beispiel zur Frage der Zugangsmöglichkeit um Herrengraben, zur Stellungnahme der Denkmalbehörde, zu Freiraumplanungen und Baumpflanzungen, zur Verbindung zwischen den Gebäuden als notwendige Rettungswege.
Aus unserer Sicht sind die Interessen des Investors über alle Fragen der Klimaanpassung und den ökologischen und energetischen Herausforderungen gestellt worden.
Es bleibt abzuwarten, welche Antworten der Investor auf die Prüfanträge der SPD-Fraktion liefern wird. Aus den bisherigen Vorstellungen der Investorengemeinschaft sind Zweifel angebracht, dass hier eine Veränderungsbereitschaft vorliegt.

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