Dieser Antrag wurde von der Mehrheit der Stadtverordneten abgelehnt, weil er die Gefahr birgt, dass Bäume vor Inkrafttreten einer Satzung extra gefällt werden, weil er in die persönliche Freiheit eingreift, zu viel reguliert und Verstöße aus personellen Gründen nicht geahndet werden könnten!
Redebeitrag von Annelie Wagener-Rhode zur Stavo am 26.6.2025
Begründung:
Bäume sind wesentliche Bestandteile unseres städtischen Ökosystems. Sie erfüllen zahlreiche wichtige Funktionen, indem sie Sauerstoff produzieren und gleichzeitig das Treibhausgas Kohlenstoffdioxid binden. Sie filtern als „grüne Lunge“ Staub, spenden Schatten, stellen Lebensräume und Nahrungsquellen für Mensch und Tier dar, und tragen somit maßgeblich zur Verbesserung des Stadtklimas und damit unser aller Lebensqualität bei. Die Pflanzaktion der Platanenreihe auf dem Dieburger Marktplatz hat schon ihren Erfolg gezeigt: Sowohl Passanten, als auch Cafégäste schätzen die schattenspendende und kühlende Wirkung der Bäume.
Auf der städtischen Ideenplattform, inzwischen `Dialogbox` genannt, wurde bereits vor 2 Jahren ein Vorschlag einer Baumschutzsatzung von zahlreichen Bürgerinnen und Bürger unterstützt. Leider hat der Magistrat einem daraufhin vorgelegten Satzungsentwurf der Verwaltung nicht zugestimmt, was von Bürgermeister Haus im Dieburger Anzeiger wie folgt kommentiert wurde:
Der Magistrat habe im satzungslosen Zustand kein großes Problem gesehen, und, Zitat: „wir haben als Stadt auch andere Anreize, um Naturräume zu erhalten“.
Diese Äußerung bedarf unserer Meinung nach noch einer genaueren Erläuterung.
Insbesondere nach den sogenannten Verjüngungsmaßnahmen – einem radikalen Baumschnitt einiger alten Laubbäume auf dem Außengelände der Wallfahrtskirche, welcher bei vielen Dieburger Bürgerinnen und Bürgern für Gesprächsstoff und Unverständnis gesorgt hat.
Wie machen es andere Städte?
Im § 1 Geltungsbereich der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden unter Punkt (1) folgende Punkte aufgeführt:
– Erhaltung und nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlage für die Einwohner –- Belebung, Gliederung und Pflege des Stadtbildes
– Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
– Erhaltung und Verbesserung des Stadtklimas und der klimatischen Verhältnisse
– Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen, z.B. Luftverunreinigungen und Lärm
– Erhaltung eines artenreichen Pflanzenbestandes
– Erhaltung eines Lebensraumes für Tiere und
– Erhaltung von Zonen zur Ruhe und Erholung
Sollten die sog. Verjüngungsmaßnahmen hinter der Gnadenkapelle auf einer Ausnahmeregelung beruhen, hätte diese nach § (2) der o.g. Satzung nach einer innerstädtischen Dienstanweisung gehandhabt werden müssen.
Auch, wenn sich Dieburg als Kleinstadt nicht mit der Gesetzeslage in Darmstadt vergleichen bzw. messen kann, so sind die ökologischen Parameter doch die gleichen und es wäre nur folgerichtig, sich diesen durchdachten Maßnahmen anzuschließen.
Der fortschreitende Klimawandel und die zunehmenden Hitzeperioden betreffen uns alle und haben uns dazu bewegt, erneut eine Beschlussvorlage für einen Erlass einer Baumschutzsatzung einzureichen.
Während Bäume auf öffentlichen Flächen bereits einem gewissen Schutz unterliegen, fehlt bislang eine verbindliche Regelung für Bäume auf Privatgrundstücken. Eine Baumschutzsatzung würde diese Lücke schließen und sicherstellen, dass auch private Baumbestände zum Wohle aller erhalten bleiben.
Diese Satzung soll keine unverhältnismäßige Einschränkung für Grundstücks-eigentümer darstellen.
Vielmehr soll sie ein ausgewogenes Interesse am Erhalt unseres Baum-bestandes schaffen. Bei unvermeidbaren Fällungen sollen Ersatzpflanzungen sicherstellen, dass der ökologische Wert langfristig erhalten bleibt.
Mit einer Baumschutzsatzung kann die Stadt Dieburg einen wichtigen Beitrag zum lokalen Klimaschutz leisten und die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger nachhaltig verbessern.