Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen des kommunenscharfen Klimaanpassungskonzeptes jeweils in ihrer ursprünglichen Fassung zu beschließen.
Soweit zu diesen Maßnahmen im Ausschuss für Infrastruktur, Bauen, Umwelt und Mobilität am 14.09.2026 oder im Rahmen der heutigen Beratung Änderungen beschlossen wurden, werden diese durch den Beschluss der jeweiligen Originalfassung ersetzt.
Maßgeblich sind die in Anlage 1 wiedergegebenen Originalfassungen von Kurztitel und Maßnahmenbeschreibung. Die Zuordnung zu den Wirkungsbereichen bleibt unverändert.
Begründung
Das kommunenscharfe Klimaanpassungskonzept bildet eine fachlich erarbeitete Grundlage für die zukünftige Klimaanpassung in Dieburg. Mit dem Änderungsantrag soll der darin vorgesehene Handlungsspielraum erhalten bleiben. Die Aufnahme einer Maßnahme in den Katalog bedeutet dabei noch keine Entscheidung über ihre konkrete Umsetzung oder Finanzierung.
- Bereich Übergeordnet:
Die Originalfassungen sichern die organisatorischen Voraussetzungen für Klimaanpassung als Querschnittsaufgabe – insbesondere Koordination, regelmäßige Abstimmung innerhalb der Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit und die Nutzung von Fördermöglichkeiten. Diese Strukturen sind Voraussetzung dafür, dass einzelne Maßnahmen später wirksam umgesetzt werden können. - Bereich Umwelt:
Die Maßnahmen zu Naturschutz, Stadtgrün sowie Land- und Forstwirtschaft greifen ineinander. Die Originalfassungen erhalten konkrete Handlungsmöglichkeiten etwa bei Grünflächen, Baumbestand, Biotopverbund, Entsiegelung, Wasserrückhalt und klimaangepasster Bewirtschaftung, ohne damit bereits eine konkrete Umsetzung im Einzelfall festzulegen. - Bereich Mensch:
Im Mittelpunkt stehen gesundheitliche Vorsorge und der Schutz vor den Folgen zunehmender Hitze und Extremwetterereignisse. Die vorgesehenen Maßnahmen reichen von Information und Beratung bis zu Hitzevorsorge und Katastrophenschutz und dienen insbesondere auch dem Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen. - Bereich Planen und Bauen:
Klimaanpassung muss frühzeitig in planerischen Entscheidungen und bei der kommunalen Infrastruktur berücksichtigt werden können. Die Originalfassungen erhalten hierfür kommunale Handlungsmöglichkeiten beispielsweise bei Bauleitplanung, Begrünung, Entsiegelung sowie Hitze- und Starkregenvorsorge. - Bereich Wirtschaft:
Auch in den Bereichen Wirtschaft und Wasserwirtschaft sollen die fachlich vorgesehenen Instrumente grundsätzlich erhalten bleiben. Damit bleibt es möglich, je nach Bedarf und Rahmenbedingungen geeignete Maßnahmen auszuwählen und deren Umsetzung anschließend gesondert zu beraten.
Kerstin Memminger
Fraktionsvorsitzende