Rede zur transparenten Darstellung von Abstimmungsergebnissen

Herr Stadtverordnetenvorsteher, Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren hier und zu Hause,

wir möchten mit diesem Antrag einen kleinen, aber aus unserer Sicht wichtigen Schritt zu mehr Transparenz gehen.

Aktuell können Bürgerinnen und Bürger in unseren Niederschriften zwar sehen, wie viele Ja- und Nein-Stimmen und Enthaltungen es bei einer Abstimmung gab. Was sie bei strittigen Entscheidungen aber nicht erkennen können, ist, wie die einzelnen Fraktionen abgestimmt haben.

Dabei treten Parteien und Fraktionen öffentlich mit unterschiedlichen politischen Positionen an. Deshalb finden wir, dass auch nachvollziehbar sein sollte, wie diese politischen Kräfte bei politischen Entscheidungen abstimmen.

Uns geht es ausdrücklich nicht darum, einzelne Stadtverordnete namentlich herauszustellen. Es geht ausschließlich um die zusammengefassten Ergebnisse der Fraktionen.

Und wir beschränken unseren Vorschlag bewusst auf Abstimmungen, bei denen es mindestens eine Nein-Stimme oder eine Enthaltung gibt. Bei einstimmigen Entscheidungen ändert sich also nichts.

Dass das praktikabel ist, zeigt auch unser Kreistag Darmstadt-Dieburg, wo eine solche differenzierte Darstellung bereits erfolgreich praktiziert wird.

Deshalb stellen wir folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, § 30 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Dieburg um folgende Regelung zu ergänzen:

„Bei Abstimmungen in öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, bei denen mindestens eine Nein-Stimme oder eine Enthaltung abgegeben wurde, ist das Abstimmungsergebnis in der Niederschrift zusätzlich nach Fraktionen sowie gegebenenfalls fraktionslosen Stadtverordneten aufzuschlüsseln. Dabei ist jeweils die Anzahl der Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltungen auszuweisen.

Die Bestimmungen über namentliche Abstimmungen sowie das Recht einzelner Stadtverordneter, die eigene Stimmabgabe in der Niederschrift festhalten zu lassen, bleiben hiervon unberührt.“

Die fraktionsweise aufgeschlüsselten Abstimmungsergebnisse sind Bestandteil des gemäß § 30 Abs. 5 der Geschäftsordnung zur Information der Bevölkerung veröffentlichten wesentlichen Inhalts der Niederschrift.

Unser Antrag ist also sehr überschaubar: Bei politisch unterschiedlichen Abstimmungen soll für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein, wie die Fraktionen abgestimmt haben – nicht mehr und nicht weniger.

Im Sinne einer transparenten und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbaren Kommunalpolitik bitten wir daher um breite Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.