Rede zum kommunenscharfen Klimaanpassungskonzept

Verehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren hier und vor den Bildschirmen,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt zu diesem Tagesordnungspunkt folgenden Änderungsantrag:

Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen des kommunenscharfen Klimaanpassungskonzeptes jeweils in ihrer ursprünglichen Fassung zu beschließen.

Soweit zu diesen Maßnahmen im Ausschuss für Infrastruktur, Bauen, Umwelt und Mobilität am 14.09.2026 oder im Rahmen der heutigen Beratung Änderungen beschlossen wurden, werden diese durch den Beschluss der jeweiligen Originalfassung ersetzt.

Maßgeblich sind die in Anlage 1 wiedergegebenen Originalfassungen von Kurztitel und Maßnahmenbeschreibung. Die Zuordnung zu den Wirkungsbereichen bleibt unverändert.

Ich möchte nun begründen, warum wir die ursprünglichen Fassungen dieser Maßnahmen erhalten wollen.

Im letzten IBUM-Ausschuss wurden zahlreiche Maßnahmen des Klimaanpassungskonzeptes verändert, abgeschwächt oder teilweise ganz gestrichen. Dabei geht es nicht nur um Formulierungen.

Eines ist mir dabei wichtig: Es handelt sich um das kommunenscharfe Klimaanpassungskonzept des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Es wurde über rund zwei Jahre vom Klimaanpassungsmanagement gemeinsam mit einem Fachbüro und unter Beteiligung der Kommunen erarbeitet – und ist kein grünes Wunschprogramm. Es geht um die praktische Frage: Wie sorgen wir dafür, dass Dieburg auch unter veränderten klimatischen Bedingungen lebenswert, sicher und handlungsfähig bleibt?

Manches klingt zunächst nur nach einer kleinen sprachlichen Änderung: Aus „mehrmals im Jahr“ wird „bei Bedarf“ (0.1.3), aus „sollten“ ein „können“ (1.1.4), aus „sollen“ ein „wird empfohlen“ (1.2.5), aus „anstreben“ ein „erwägen“ (1.2.9).

In der Summe verändert das den Charakter des Maßnahmenkatalogs: Aus konkreten Vorsorgemöglichkeiten werden zunehmend unverbindlichere Optionen.

An anderen Stellen geht es um deutlich mehr. Bei der Bauleitplanung wird eine Maßnahme so stark verändert, dass sie nach Einschätzung des Klimaanpassungsmanagements des Landkreises wohl nicht mehr als dieselbe Maßnahme gewertet werden kann. Dabei handelt es sich zudem um eine für Dieburg als prioritär eingestufte Steckbriefmaßnahme.

Mit dem gestern eingegangenen Änderungsantrag von CDU und SPD sollen nun zusätzlich die Maßnahmen 3.1.4 bis 3.1.6 vollständig gestrichen werden – also Vorgaben zur Begrünung, Entsiegelung bei Baumaßnahmen und die Begrenzung von Neuversiegelung.

Zu 3.1.4 liegt uns seit heute zudem über das Gremienbüro eine Rückmeldung der Förderstelle ZUG vor: Eine vollständige Streichung würde einen Änderungsantrag gegenüber der Förderstelle und anschließend eine Anpassung des Arbeitsplans erforderlich machen.

Unsere Gespräche mit den Klimaanpassungsmanagern zeigen zudem: In keiner anderen beteiligten Kommune wurde der Maßnahmenkatalog vergleichbar stark verändert.

Hinzu kommt die bereits im IBUM beschlossene Streichung der kompletten Maßnahme zur Entsiegelung kommunaler Frei- und Verkehrsflächen (3.3.2) – einschließlich Teilentsiegelung und Schwammstadtbeeten.

Gleichzeitig soll die interne Koordinationsstelle (0.1.2) entfallen. Der neue FDP-Antrag sieht vor, dass bei zusätzlichem Ressourcenbedarf für das Controlling zunächst erneut die Stadtverordnetenversammlung entscheiden soll.

Damit bleibt eine ganz praktische Frage: Wie sollen Klimaanpassung und Controlling innerhalb der Stadtverwaltung künftig konkret koordiniert werden – und wer übernimmt dafür die Verantwortung?

Entscheidend ist: Wir beschließen heute nicht die sofortige Umsetzung all dieser Maßnahmen. Der Katalog ist Entscheidungsgrundlage und Werkzeugkasten für die kommenden Jahre. Über konkrete Projekte, Prioritäten und finanzielle Mittel wird später entschieden. Die Vorlage stellt ausdrücklich klar: Der Beschluss verpflichtet nicht zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen.

Gerade deshalb sollten wir die Handlungsmöglichkeiten erhalten. Denn Klimaanpassung funktioniert nicht mit Einzelmaßnahmen: Stadtgrün, Entsiegelung, Regenwassermanagement und Bauleitplanung greifen ineinander.

Und der Handlungsbedarf ist längst konkret: Bei großer Hitze brannte Waldboden nahe dem Spießfeld, Trockenheit belastet die Landwirtschaft, die Beschränkung der Wasserentnahme wurde bis Ende Oktober verlängert. Gleichzeitig kennen wir Starkregen mit vollgelaufenen Kellern und Feuerwehreinsätzen.

Auch unsere nicht repräsentative Klimaumfrage im Sommer zeigt: Diese Belastungen werden wahrgenommen und konkrete Maßnahmen zur Klimaanpassung gewünscht. Klimaanpassung ist Bevölkerungsschutz.

Dass es dabei nicht nur um lokale Einzelereignisse geht, zeigen auch die Zahlen für Deutschland: Das Robert Koch-Institut schätzt bis Anfang September allein für diesen Sommer rund 16.000 hitzebedingte Sterbefälle. Für die Hitze- und Dürrejahre 2018 und 2019 wurden Schäden von rund 35 Milliarden Euro ermittelt.

Vieles beim Hitzeschutz können Bürgerinnen und Bürger selbst beitragen. Bei Starkregen reicht individuelle Vorsorge nicht: Entsiegelung, Rückhalt und Regenwasser-management sind Gemeinschaftsaufgaben. Und auch Klimaanlagen können bei Hitze helfen – aber sie ersetzen kein Stadtgrün und keine Vorsorge gegen Starkregen.

Verantwortungsvolle Haushaltspolitik bedeutet für mich deshalb auch, zukünftige und vermeidbare Folgekosten mitzudenken. Sinnvolle und verantwortungsvolle Präzisierungen befürworten wir – aber nicht, wenn wesentliche Instrumente gestrichen oder zu unverbindlichen Optionen werden.

Denn: Was kostet es, nicht vorzusorgen?

Heute entscheiden wir darüber, welchen Handlungsspielraum wir Dieburg zukünftig für den Umgang mit Hitze, Trockenheit und Starkregen erhalten.
Es geht um Vorsorge – und darum, unsere Stadt lebenswert, sicher und handlungsfähig zu erhalten.

Vielen Dank.