Änderungsantrag zu TOP 21

Die Verwaltung wird beauftragt, über das Parlamentarische Büro die Bereitschaft der Stadtverordneten jeder Fraktion abzufragen, ihre Einwilligung zu geben zur Übertragung von Videoaufnahmen der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und Ausschüssse ins Internet. Das Ergebnis ist den Fraktionen mitzuteilen.

Sollte die Mehrheit der Stadtverordneten ihre Bereitschaft signalisieren, wird die Verwaltung beauftragt, die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere bezüglich Schutz der Persönlichkeitsrechte, zu klären sowie Kosten für den Betrieb eines solchen Angebotes (Streaming Provider, Personalkosten (Technik, Gebärdendolmetscher)) zu ermitteln.

Begründung

Eine stärkere Bürger*innenbeteiligung an der Gremienarbeit ist grundsätzlich zu begrüßen, dennoch sollte vor Etablierung eines Systems der Bedarf nach genau einem solchen System der Bürgerbeteiligung zumindest abgeschätzt werden. Das „beste Beispiel“ der Videosprechstunde des Bürgermeisters ist mit dem Antragsgegenstand nur insofern vergleichbar, als dass beide mittels Viedeoübertragung funktionieren; in allen anderen Aspekten handelt es sich um verschiedene Dinge.

Zuerst sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Unseres Wissens gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage für die Übertragung von Sitzungen der Gemeindevertretung ins Internet, unsere Hauptsatzung sieht dies nicht vor. (s. dazu die Stellungnahme aus der Stadtverordnetenversammlung Wiesbaden PDF). Darüberhinaus stehen die Persönlichkeitsrechte der Stadtverordneten dann im Spannungsverhältnis zum Informationsrecht der Öffentlichkeit zur parlamentarischen Arbeit, wenn diese mittels Streaming ins Netz übertragen wird und somit persistent gespeichert bleibt. Eine solche Übertragung setzt nach dem Hessischen Datenschutzgestz die Einwilligung der Betroffenen voraus.

Bei einer Veröffentlichung im Internet werden die Persönlichkeitsrechte der Stadtverordneten (Recht am eigenen Bild, Recht auf freie Mandatsausübung) berührt. Eine von psychischen Hemmnissen freie Sitzungsatmosphäre gehört zu den grundlegenden Voraussetzungen eines geordneten Sitzungsverlaufs. Im Bewusstsein eines Film- oder Tonmitschnitts kann man in seiner Spontaneität gehemmt, in seiner freien Meinungsäußerung eingeschränkt sein.

Im übrigen kann bei einer Verbreitung der Links auf die Aufzeichnungen über Social Media sehr schnell eine Lawine von Anfeindungen und sogar Drohungen entstehen („Shitstorm“), die die Betroffenen dann in ihrer Lebensführung enorm einschränken kann. Dies ist nicht mit einem ungehaltenen Leserbrief in einer Lokalzeitung zu vergleichen.

Bei dem beantragten Angebot handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Kommune, die bei der derzeitigen Kassenlage wohl begründet sein muss. Die Kosten für die Technik und den Streaming-Anbieter sowie die Personalkosten für den Technikbetrieb und Gebärdendolmetscher dürften nicht vernachlässigbar sein.