Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, § 30 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Dieburg um folgende Regelung zu ergänzen:
„Bei Abstimmungen in öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, bei denen mindestens eine Nein-Stimme oder eine Enthaltung abgegeben wurde, ist das Abstimmungsergebnis in der Niederschrift zusätzlich nach Fraktionen sowie gegebenenfalls fraktionslosen Stadtverordneten aufzuschlüsseln. Dabei ist jeweils die Anzahl der Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltungen auszuweisen.
Die Bestimmungen über namentliche Abstimmungen sowie das Recht einzelner Stadtverordneter, die eigene Stimmabgabe in der Niederschrift festhalten zu lassen, bleiben hiervon unberührt.“
Die fraktionsweise aufgeschlüsselten Abstimmungsergebnisse sind Bestandteil des gemäß § 30 Abs. 5 der Geschäftsordnung zur Information der Bevölkerung veröffentlichten wesentlichen Inhalts der Niederschrift.
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung trifft wesentliche Entscheidungen über die Entwicklung unserer Stadt. Für Bürgerinnen und Bürger sollte bei unterschiedlichen politischen Positionen nicht nur nachvollziehbar sein, ob ein Antrag oder eine Vorlage angenommen oder abgelehnt wurde, sondern auch, wie sich die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen dazu positioniert haben.
Nach der derzeitigen Geschäftsordnung werden die Abstimmungsergebnisse in der Niederschrift festgehalten. Die Angabe des zahlenmäßigen Gesamtergebnisses mit Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltungen lässt jedoch bei unterschiedlichen Abstimmungsergebnissen nicht erkennen, wie sich diese Stimmen auf die einzelnen Fraktionen verteilen.
Eine Aufschlüsselung nach Fraktionen erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit kommunalpolitischer Entscheidungen. Bürgerinnen und Bürger können dadurch leichter erkennen, welche politischen Kräfte einen Beschluss unterstützt oder abgelehnt beziehungsweise sich enthalten haben.
Die vorgeschlagene Regelung beschränkt sich bewusst auf Abstimmungen, bei denen mindestens eine Nein-Stimme oder eine Enthaltung abgegeben wurde. Bei ausschließlich zustimmenden Abstimmungsergebnissen besteht kein zusätzlicher Informationsgewinn durch eine Aufschlüsselung nach Fraktionen. Gleichzeitig wird der zusätzliche Aufwand für Sitzungsleitung und Schriftführung auf diejenigen Abstimmungen begrenzt, bei denen eine differenzierte Darstellung für die Öffentlichkeit tatsächlich einen Mehrwert bietet.
Eine fraktionsweise Darstellung von Abstimmungsergebnissen wird auch in anderen Kommunen bereits praktiziert. Sie ermöglicht mehr Transparenz, ohne dafür grundsätzlich das Abstimmungsverhalten einzelner Stadtverordneter namentlich veröffentlichen zu müssen.
Die vorgeschlagene Regelung stellt ausdrücklich keine generelle namentliche Abstimmung dar. Das freie Mandat der einzelnen Stadtverordneten bleibt unberührt. Unterschiedliches Abstimmungsverhalten innerhalb einer Fraktion wird lediglich zahlenmäßig dargestellt und keiner einzelnen Person zugeordnet. Die bestehenden Regelungen über namentliche Abstimmungen und über die Möglichkeit einzelner Stadtverordneter, die eigene Stimmabgabe in der Niederschrift festhalten zu lassen, bleiben unverändert.
Die Stadt Dieburg ermöglicht bereits durch öffentliche Sitzungen, Livestream und Sitzungsarchiv einen guten Zugang zur kommunalpolitischen Arbeit. Die differenziertere Darstellung der Abstimmungsergebnisse ist ein weiterer, mit überschaubarem Aufwand umsetzbarer Schritt hin zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Memminger
Fraktionsvorsitzende