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Photovoltaik auf dem Deponiegelände

Antrag

Der Magistrat wird beauftragt die Errichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit dem beabsichtigten P+R-Platz auf dem ehemaligen Bauschuttdeponiegelände am Großwiesenweg zu prüfen. Dabei sollen insbesondere die planungsrechtlichen und bautechnischen Voraussetzungen und die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen ermittelt und mögliche Betreibermodelle dargestellt werden.

Begründung

Mit dem Beschluss der beschleunigten Energiewende nach Fukushima steht die Energieversorgung in Deutschland vor einem Wandel. Bis zum Jahr 2050 soll der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Energieversorgung mindestens 80 Prozent betragen. Dabei werden vor allem die Wind- und die Sonnenenergie eine entscheidende Rolle spielen. Die Hessische Landesregierung hat sich dazu verpfichtet, den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch (ohne Verkehr) bis zum Jahr 2020 auf 20 Prozent zu erhöhen. Konkret für die Solarenergie wurde ein Anteil von 3.000 MWh/a ausgewiesen. Die Fotovoltaik wird dabei eine entscheidende Rolle spielen. Um diese Leistung zu installieren, werden Flächen in einer Größenordnung von ca. 25 km² benötigt. Hierfür sind insbesondere Dachflächenanlagen sowie Anlagen über Parkplätzen oder anderen versiegelten Flächen geeignet.

Als Standorte für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen sind laut EEG insbesondere „bauliche Anlagen“, „versiegelte Flächen“ und „Konversionsfächen aus wirtschaftlicher Nutzung“ geeignet. Darunter fallen u. a. stillgelegte Deponien, Altablagerungen, Aufschüttungen und Abraumhalden. Fotovoltaikanlagen auf diesen Flächen haben eine besondere Bedeutung, da hier eine klassische Flächendoppelnutzung erreicht wird. In Hessen gibt es Fotovoltaik-Freifächenanlagen auf Deponien in Flörsheim-Wicker, Taunusstein und Wiesbaden, weitere Fotovoltaik-Freiflächen anlagen sind geplant (Stand 2010).1)

Die im Eigentum der Stadt befindliche Fläche der ehemaligen Bauschuttdeponie eignet sich zur Errichtung einer PV-Anlage, da sie zum einen sowieso rekultiviert werden muss und für eine andere bauliche Nutzung nicht verfügbar ist und zum anderen mögliche Beeinträchtigungen der Nachbarschaft gering sind und die Zusatznutzung für P+R-Stellplätze prinzipiell möglich ist. Die Einnahmen aus der Stromeinspeisung können einen Deckungsbeitrag zu den Rekultivierungskosten leisten. Unter der Voraussetzung, dass die installierte Leistung unterhalb 750 kWp bleibt, ist kein Freiflächenausschreibungsverfahren erforderlich.

Der Antrag, wie er der Stadtverordnetenversammlung vorliegt.